Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von der Mf GmbH & Co KG / Fachbetrieb des Metallhandwerks (MF) in Plüderhausen 2. Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Kaufpreises hat sofort rein netto zu erfolgen. Skonto und Nachlass werden gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten ab Werk Plüderhausen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung kann nur hinsichtlich einer solchen Forderung geltend gemacht werden, die rechtskräftig erklärt wurde. 3. Versand, Verpackung und Gefahrenübergang Die Kosten für Versand, Verpackung und Transport gehen mangels besonderer Vereinbarung zu Lasten des Käufers. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über. Falls der Versand ohne Verschulden von MF unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 4. Lieferung .
Zumutbare Abweichungen und Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Unvollständige Leistungen bzw. Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft und berechtigen weder zum Schadensersatz wegen der Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit, noch zum Rücktritt vom ganzen Vertrag. Der Käufer hat aus unvollständiger oder verspäteter Lieferung oder Nichtleistung lediglich ein Recht auf Rücktritt, nicht dagegen auf Schadensersatz, es sei denn die unvollständige oder verspätete Lieferung oder Nichtleistung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig von MF herbeigeführt.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Einhaltung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Ist MF mit der zu erbringende Leistung in Verzug, so hat die Nachfrist, die der Käufer setzt, die Leistungsfähigkeit von MF angemessen zu berücksichtigen. Die Leistungspflicht verlängert sich angemessen bei Arbeitskämpfen, Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von MF liegen, es sei denn, die Lieferung und Leistung wird dadurch unmöglich.
Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung wird MF von seiner Pflicht zur Vertragserfüllung frei. In Fällen einer Verlängerung der Lieferfrist wie auch der Befreiung von MF von der Vertragserfüllung entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers. 5. Rücktrittsrecht Im Falle nicht termingerechter Selbstbelieferung rechtzeitig bestellter Waren oder Einzelteile ist MF zum Rücktritt berechtigt, soweit das Fehlen der betreffenden Ware oder Einzelteile die Erfüllung der Vertragspflicht gegenüber dem Käufer unmöglich macht. 6. Eigentumsvorbehalt Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von MF bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde.
Die Forderungen des Käufers aus einer Wiederveräußerung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis von MF an MF abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Ware an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. MF ist befugt, die abgetretene Forderung auch selbst einzuziehen. Pfändungen und Beschlagnahmen und sonstige Veräußerungen durch Dritte hat der Käufer an MF unverzüglich mitzuteilen 7. Mängelrüge und Abnahme Der Käufer hat die Lieferungen sofort nach der Anfuhr zur Feststellung von Fehlmengen und Transportschäden auszupacken. Im Falle eines Transportschadens ist sofort ein Schadensprotokoll zur Sicherung eventueller Schadensersatzansprüche gegen einen Vertragsunternehmer (Post, Bahn, Spediteur etc.) anzufertigen.
Ein Mangel an der Ware kann nur innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware geltend gemacht werden, es sei denn der Mangel ist nicht offensichtlich. Mangelhafte Ausführung von Arbeiten ist zur Vermeidung des Verlustes des Nachbesserungsrechtes von MF unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. 8. Gewährleistung MF leistet nach den folgenden Bestimmungen Gewähr für gelieferte Waren. MF leistet Gewähr unter der Voraussetzung, dass der Käufer seine Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen gemäß Absatz 7 nachkommt. Mangelhafte Liefergegenstände werden nach unserer Wahl nachgebessert oder neu geliefert. Schlagen Nachbesserungsversuche dreimal oder die Nachlieferung fehlt, ist der Käufer zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt. Eine Minderung wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Bei geringfügigen oder unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den jeweils gültigen Vorschriften und beträgt zur Zeit 2 Jahre. Diese beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
Wird der Mangel erst nach 6 Monaten ersichtlich, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Ware bei Gefahrenübergang mangelhaft war. Vom Mangelbegriff nicht erfasst werden normale Verschleißerscheinungen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstehen, dies gilt insbesondere für Rollen, Lager, Scharniere usw. 9. Haftung Vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass MF vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Unter gleichen Voraussetzungen wird eine Haftung für mittelbare Schäden jeder Art, insbesondere Personenunfälle, Sachschäden und Betriebsstörungen sowie sogenannte Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen.